Wartung & Betrieb
- Die mit LIKUNET® Sani ausgerüsteten Lichtkuppeln sind dauerhaft funktionsfähig und können prinzipiell ohne zeitliche Begrenzung eingebaut werden. Vor Inangriffnahme allfälliger Arbeiten auf den Dachflächen sind diese aufsichtbare Schäden und fehlender Befestigungen augenscheinlich zu prüfen.
- Durch mechanische, umweltbedingte oder andere Einwirkungen beschädigte Gitter sind unter Umständen nicht mehr ausreichend durchsturzsicher, und sind unverzüglich auszutauschen. Dies gilt insbesondere bei fehlenden Befestigungen oder Beschädigungen des Aufsatzkranzes in den Randzonen.
- Bei Arbeiten an oder im Bereich beschädigter bzw. demontierter LIKUNET® Sani-Gittern ist die persönliche Schutzausrüstung zu verwenden oder die Lichtkuppelöffnungen anderwärtig zu sichern.
- Werden die Lichtkuppeln und Gitter für Wartungsarbeiten demontiert sind die entsprechenden Vorschriften für die Wiedermontage einzuhalten.
- Für Folgeschäden und Mangelfolgeschäden wird über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus keine Haftung übernommen.
Wartungsprotokoll zum download
Stand 06/2012