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Grundsätze

Im Regelfall sind Dächer mit ständigen Sicherheitseinrichtungen auszustatten, die Planung von temporären Maßnahmen ist theoretisch immer möglich, aber nur unter bestimmten Rahmenbedingungen normkonform. Die Norm gilt auch bei Dachsanierungen, sofern es sich um ganze Dachflächen handelt. Es besteht jedoch keine Nachrüstungspflicht z.B. bei kleineren Reparaturen.
Im Wesentlichen sollen die Einrichtungen einen sicheren Zugang zum Dach ermöglichen und natürlich den Absturz vom bzw. den Durchsturz durch das Dach verhindern.
Die ÖNORM - AUVA empfiehlt ausdrücklich kollektive Maßnahmen (also Geländer, Brüstungen etc.) anstelle Einrichtungen, die den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA) erfordern. Werden Einrichtungen geplant, die den Einsatz von PSA benötigen (Anschlagpunkt, Seilsysteme etc.), so sind sie – wenn immer möglich – als Rückhaltesystem zu konzipieren, da ein Sturz in das Seil erhebliche Sicherheitsrisiken birgt.



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