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Die LIKUNET-Garantie

15 Jahre Durchsturzsicherheit - garantiert!

 
LIKUNET® ist eine hochwertige, integrierte Durchsturzsicherung für mehrschalige Lichtkuppeln aus Kunststoffen. Die Netzlage in der Kuppel bietet optimalen Schutz bei fast uneingeschränkter Lichtdurchlässigkeit. Durch den Einbau zwischen den Lichtkuppelschalen bleibt das Netz über Jahre geschützt, sauber und behindert keine Öffnungseinrichtungen. Für dieses Produkt leisten wir dem Erwerber eine Garantie, dass die mit LIKUNET® ausgestatteten und entsprechend den jeweils gültigen Montagebestimmungen montierten SADLER-LICHTKUPPELN die Anforderungen der Normen EN 1873:2005 (Klasse SB 300) und die Richtlinie GS-Bau 18, Ausg. 2001, für die Klassifizierung "durchsturzsicher" für einen Zeitraum von

                                  15 Jahren

ab Werkauslieferung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfüllen:

Garantievoraussetzungen

Die Lichtkuppeln sind entsprechend den von LIKUNET® herausgegebenen und zum Einbauzeitpunkt jeweils gültigen Montagerichtlinien sowie in Entsprechung der Bestimmungen der jeweils gültigen Bauordnung eingebaut und vollständig befestigt worden. Die in diesem Zusammenhang gültigen Prüf- und Wartungsvorschriften müssen eingehalten worden sein. Die Lichtkuppeln müssen einmal jährlich auf sichtbare Beschädigungen, lockere Befestigungen und auf den Ablauf der Gebrauchsdauer hin von fachkundigen Personen überprüft werden. Die Überprüfungen sind schriftlich aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen während der gesamten Garantiedauer mittels Prüfungsaufzeichnungstabelle zu dokumentieren. Hilfestellung hierbei gibt die im Rahmen der Lichtkuppel implementierte Kennzeichnung, welche den Ablauf der Nutzungsdauer dokumentiert.
 

Verlängerung der Garantiedauer

Nach Ablauf der Garantiezeit ist eine Verlängerung derselben um einen Zeitraum von maximal jeweils zwei Jahren nach Überprüfung der Lichtkuppel durch hiefür qualifizierte und im Umgang mit LIKUNET® geschulte Professionisten auf eine Gesamtgarantiedauer von

                                   maximal 19 Jahren

möglich.
Nach Ablauf der Gesamtgarantiedauer empfiehlt der Hersteller von LIKUNET® zur Gewährleistung des Sicherheitsstandards die Lichtkuppel zu tauschen. Bei der erneuten Montage sind die Vorschriften für die Wiedermontage auf bestehende Aufsatzkränze einzuhalten. Die Erbringung von Garantieleistungen verlängert nicht die Garantiezeit insgesamt.

Ausschluss der Garantie

Garantieansprüche können bei Vorliegen folgender Voraussetzungen nicht berücksichtigt werden und die Haftung kann seitens des Herstellers von LIKUNET® für allfällige Folgen und Schäden nicht übernommen werden, wenn
  • LIKUNET® durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse beschädigt oder zerstört worden ist,
  • Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung - insbesondere Nichtbeachtung der Montageanleitung - oder Wartung auftreten,
LIKUNET® wurde primär für den Einbau auf Dachflächen konstruiert, welche durch geschulte und hierfür autorisierte Personen zu Arbeitszwecken betreten werden. Für den Einbau auf allgemein zugänglichen Orten (beispielsweise öffentliche Flächen, Spielplätze, Dachterrassen) darf LIKUNET® nicht als ausschließliche Sicherung verwendet werden.
Mit LIKUNET® ausgerüstete Lichtkuppeln sind nicht begehbar und dürfen nicht betreten oder anderweitig, mit Ausnahme der ortsüblichen Schnee- und Windlasten, belastet werden. Beim unbeabsichtigten Betreten oder Belasten der Kuppel verhindert LIKUNET® ein Abstürzen der Person. Es kann hierbei zum Bruch der Kuppelschalen und zum Herabstürzen einzelner Bruchteile der Kunststoffschalen kommen. LIKUNET® verhindert nicht allenfalls im Zusammenhang mit dem Sturz in das Netz auftretende Sturz- und Schnittverletzungen und kann im Rahmen dieser Garantie hierfür keine Haftung übernehmen.
Erhöht sich eine mögliche Sturzhöhe durch angrenzende Dach-, Standflächen oder sonstige Bauten, die höher als die Aufsatzkranzebene sind, sind gesonderte Schutzmaßnahmen zu ergreifen und einzurichten.
LIKUNET® ist bis zu einer Öffnungsweite der Lichtkuppel von maximal 300 mm durchsturzsicher, diesfalls jedoch nicht mehr als "kindersicher" zu qualifizieren. Sämtliche Lichtkuppeln sind daher vor Betreten der Dachfläche auf eine maximale Öffnungsweite von 300 mm zu schließen
Diese Garantie beschränkt sich auf die in der EN 1873:2005 (Klasse SB 300) und der Richtlinie GS-Bau 18, Ausg. 2001 für die Klassifizierung "durchsturzsicher" angegebenen Maßgaben und Kriterien. Bei einer Überbelastung durch größere Sturzhöhen oder andere nicht normgerechte Belastungen der mit LIKUNET® versehenen Lichtkuppeln kann für die Durchsturzsicherheit keine Haftung übernommen werden.

Ergänzende Regelungen

  • Durch Stürze belastete Netze dürfen nicht mehr verwendet werden und sind zur Gewährleistung des Sicherheitsstandards umgehend auszutauschen. Mit der einmaligen Beanspruchung des Netzes erlischt die Garantie umgehend.
  • Aus dieser Garantie folgende Ansprüche verjähren in sechs Monaten, beginnend mit dem Datum des Auftretens des Schadens. Die Verjährung der Garantie kann frühestens nach Ablauf der Garantiedauer durch LIKUNET® eingewendet werden.
  • Als Gerichtsstand gilt das sachlich für den ersten Wiener Gemeindebezirk zuständige Gericht als vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme der internationalen Verweisungsnormen.
Stand 7/2006


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