Durch mechanische, umweltbedingte oder andere Einwirkungen können Gitter beschädigt werden und sind unter Umständen nicht mehr ausreichend durchsturzsicher. Beschädigte Gitter sind daher unverzüglich auszutauschen. Dies gilt auch bei fehlerhaften Befestigungen oder Beschädigungen des Aufsatzkranzes. Bei Arbeiten im Bereich von Lichtkuppeln mit demontierten bzw. beschädigten LIKUNET® Saniflex-Gitter ist die Lichtkuppelöffnung anderwärtig zu sichern bzw. die persönliche Schutzausrüstung zu verwenden.