Wichtige InfoNeuer Erlass des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) über Sicherheitsmassnahmen auf Flachdächern:Arbeitgeber haben Maßnahmen gegen Absturz oder Durchsturz bei Wartungsarbeiten auf den eigenen Flachdächern zu organisieren, egal ob diese durch eigene Mitarbeiter oder durch Fremdfirmen durchgeführt werden. Mit dem aktuellem Erlass des BMWA an die Arbeitsinspektionen werden konkrete Maßnahmen und Absturzsicherungen gegen Absturz von Flachdächern und durch nicht durchbruchsichere Dachelemente (zB Lichtkuppeln) bei Wartungsarbeiten auf Dächern von Betriebsstätten vorgeschrieben.
Die zentralen Punkte für den Betreiber der Betriebsstätte kann wie folgt zusammengefasst werden:Pflichten des Arbeitgebers als Betreiber einer Betriebsstätte (Auszug):
Es muss generell mit Wartungsarbeiten auf Dächern gerechnet werden, sowohl durch eigene Mitarbeiter, als auch durch fremde Mitarbeiter. Der Arbeitgeber hat, sofern es Flachdächer an der Betriebsstätte gibt, entsprechende Maßnahmen gegen den Absturz oder Durchsturz von Personen zu treffen. Der Erlass nimmt auch Bezug auf die Unterlage für spätere Arbeiten (gem. BauKG), in der die Informationen über die Absturzsicherungen beinhaltet sein müssen und verweist auf das Merkblatt der AUVA über nicht durchsturzischere Dachelemente. downloads:
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