Was sind temporäre Maßnahmen?

Temporäre Sicherungsmaßnahmen werden nur für die jeweilige Arbeitssituation aufgebaut und nach Abschluss der Arbeiten wieder entfernt, sind also nicht dauerhaft mit dem Gebäude verbunden. Der Gesetzgeber lässt zu, dass im SiGe-Plan temporären Sicherungen in vielen Fällen auch anstelle einer ständigen Ausrüstung (z.B. Anschlagpunkte) vorgesehen werden dürfen.

Der Norm legt im Pkt. 6. fest, unter welchen Bedingungen temporäre Maßnahmen geplant werden können und was dabei zu berücksichtigen ist. Dies kann z.B. die Häufigkeit der Arbeiten, Anzahl der gleichzeitig arbeitenden Personen, Ausbildungsstand der Personen, die das Dach betreten werden usw. sein.

Temporäre Maßnahmen sind bei Dächer mit regelmäßigen, in engen Intervallen anfallenden Arbeiten, bei intensiv begrünten Dächern oder bei häufig zu erwartender Schneeräumung in der Regel nicht ausreichend.