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Wichtige Info

Neuer Erlass des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) über Sicherheitsmassnahmen auf Flachdächern:

Arbeitgeber haben Maßnahmen gegen Absturz oder Durchsturz bei Wartungsarbeiten auf den eigenen Flachdächern zu organisieren, egal ob diese durch eigene Mitarbeiter oder durch Fremdfirmen durchgeführt werden. Mit dem aktuellem Erlass  des BMWA an die Arbeitsinspektionen werden konkrete Maßnahmen und Absturzsicherungen gegen Absturz von Flachdächern und durch nicht durchbruchsichere Dachelemente (zB Lichtkuppeln) bei Wartungsarbeiten auf Dächern von Betriebsstätten vorgeschrieben.

 

Die zentralen Punkte für den Betreiber der Betriebsstätte kann wie folgt zusammengefasst werden:

Pflichten des Arbeitgebers als Betreiber einer Betriebsstätte (Auszug):

  • Die Dachflächen sind mit Absturzsicherungen, Umwehrungen und/oder Anschlagpunkten auszustatten, sofern der Arbeitgeber verfügungsberechtigt ist (Eigentümer),
  • Die Absturzgefahren bei Wartungsarbeiten durch eigene Mitarbeiter sind in die Gefahrenevaluierung aufzunehmen,
  • Die eigenen Mitarbeiter sind zu unterweisen, die Arbeiten sind erforderlichenfalls zu überwachen,
  • Sofern PSA als Schutzmassnahme vorgesehen sind, sind diese den eigenen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen und dürfen nur in Verbindung mit geeigneten Anschlagpunkten verwendet werden,
  • Arbeitnehmer von Fremdfirmen sind zu informieren, die Arbeiten sind zu koordinieren und müssen Zugang zu den Sicherheitsdokumenten bekommen.

Es muss generell mit Wartungsarbeiten auf Dächern gerechnet werden, sowohl durch eigene Mitarbeiter, als auch durch fremde Mitarbeiter. Der Arbeitgeber hat, sofern es Flachdächer an der Betriebsstätte gibt, entsprechende Maßnahmen gegen den Absturz oder Durchsturz von Personen zu treffen. Der Erlass nimmt auch Bezug auf die Unterlage für spätere Arbeiten (gem. BauKG), in der die Informationen über die Absturzsicherungen beinhaltet sein müssen und verweist auf das Merkblatt der AUVA über nicht durchsturzischere Dachelemente.

Mit den durchsturzsicheren LIKUNET - SADLER-LICHTKUPPELN vermeiden Sie aufwendige Nachrüstungen der Lichtkuppeln!

downloads:

Information der AUVA

Information des BMWA

Anbotsbeilag

 

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