Sicherheit & VARIOLEX LIKUNET

Durchsturzsicher nach DIN EN 14 963:2006!

  • Mit LIKUNET® ausgerüstete VARIOLEX Lichtbänder der Fa.ThyssenKrupp Plastics Austria GmbH sind nicht begehbar und dürfen daher nicht betreten oder sonst belastet werden (ausgenommen die ortsüblichen Schnee- und Windlasten). Beim unbeabsichtigten Betreten oder Belasten der Lichtbänder verhindert das Netz ein Abstürzen der Person. Es kann dabei zum Verformen der Belichtungsplatten und Herausfallen dieser  kommen. Verletzungen durch den Sturz in das Netz können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Für den Einbau auf allgemein zugänglichen Orten wie öffentliche Flächen, Spielplätze, Dachterrassen etc. darf LIKUNET® nicht als alleinige Sicherung verwendet werden. Die einschlägigen Vorschriften der Bauordnungen einzuhalten.
  • Liegen angrenzende Dach- oder Standflächen höher als die Aufsatzkranzebene und ist damit die mögliche Sturzhöhe größer, sind gesonderte Schutzmassnahmen zu planen und einzurichten.
  • Geöffnete Klappflügel sind bis zu einer Öffnungsweite von 300mm auf Durchsturzsicherheit geprüft, jedoch nicht mehr "kindersicher". Weiter geöffnete Klappflügel sind vor Betreten der Dachflächen zu schließen, ggfs. ist die persönliche Schutzausrüstung zu verwenden.
  • Wie alle Sicherheitseinrichtungen sind die mit LIKUNET® ausgestatteten Lichtbänder regelmäßig (1x p. Jahr) auf sichtbare Schäden zu prüfen, über die Prüfungen sind Aufzeichnungen zu führen (> siehe Prüfliste als Download). Aus Sicherheitsgründen sind beschädigte Lichtbänder auszutauschen. Ausgerissene oder lockere Befestigungen sind durch ein durch hiefür qualifizierte und im Umgang mit LIKUNET® geschulte Professionisten entsprechend den Montagehinweisen neu zu befestigen. Bis zum Austausch der beschädigten Lichtbänder sind diese gemäß den einschlägigen Vorschriften abzusichern.